Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich D-BSSE, Basel,
zu Hdn. von
c/o Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70,
8092
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 632 11 11,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Laborautomatisierungserweiterung mit Hamilton Vantage Roboterplattform am Departement Biosysteme der ETH Zürich
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das neue System wird mit einem bereits bestehenden Laborautomatisierungsroboter des Typs STAR des gleichen Herstellers kombiniert und es können mehrheitlich bestehende Module weiterverwendet werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hamilton Bonaduz AG, Via Crusch 8,
7402
Bonaduz,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 610 10 10,
E-Mail:
info.de@hamilton.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 399'583.33 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. e BöB
Die Laborautomatisierungsinfrastruktur des D-BSSE der ETH Zürich in Basel wird erweitert und ausgebaut. Im bestehenden Labor befindet sich bereits ein Laborautomatisierungsroboter des gleichen Herstellers und bereits vorhandene Module, Verbrauchsmaterial und Abläufe sowie Software und bei ETH-eigenem Personal vorhandenes Know-How kann auch für den neuen Roboter genutzt werden, was zu wesentlich geringeren Investitionskosten und ebenfalls zu deutlich weniger Schulungsaufwand führt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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