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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1403735
12.03.2024|Projekt-ID 272207|Meldungsnummer 1403735|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strassenregion IV,  zu Hdn. von Beat Rebsamen, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 03,  E-Mail:  beat.rebsamen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

84S-74007 Wetziker-/Hittnauerstrasse, Hittnau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Geländeabtrag ca. 1400 m3
Erstellen Amphibiendurchlässe 7 Stück
Erstellen Amphibienleitwerke ca. 540 m
Erstellen Entwässerungsleitungen ca. 800 m
Strassenverbreiterung ca. 200 m
Neue Randabschlüsse ca. 300 m
Erneuerung Belag ca. 5000 m2 / 2000 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hagedorn AG, Industriestrasse 6,  8808  Pfäffikon SZ,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'790'000.01  bis  2'057'787.05   mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.01.2024
Meldungsnummer 1388571

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.