Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Mumpf
Beschaffungsstelle/Organisator: Rapp AG,
zu Hdn. von
Mark Aebi, Freilager - Platz 4,
4142
Münchenstein,
Schweiz,
Telefon:
058 595 71 25,
E-Mail:
mark.aebi@rapp.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung und Erweiterung Schulanlage Kapf, Mumpf - BKP 221 Fenster aus Holz Metall
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ausmass vor Ort (Sanierung), Ausmass ab Plan (Aufstockung), Werkplanung, Koordination mit Holzbau. Herstellen, liefern und montieren Fenster aus Holz Metall. Flügelfenster und ein Hebeschiebefenster.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 2211 - Fenster aus Holz/Metall |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 371 - Fenster und Fenstertüren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: 4B AG, An der Ron 7,
6280
Hochdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 299'307.15 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers liegt beim Zuschlagskriterium an erster Stelle und ist aufgrund der Bewertung aller in der Ausschreibung festgelegten Zuschlagskriterien auch das vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.01.2024
Meldungsnummer
1390905
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stilstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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