Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona Divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
Supporto, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 RG Werkhof San Bernardino, Belüftungsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen des Erneuerung- und Erweiterungsprojekts des Werkhof San Bernardino Süd ist die Installation von Belüftungsanlagen für das neue Feuerwehrgebäude (Geb. G) und der neuen Heizzentrale im bestehenden Gebäude B geplant.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Silvano Pozzi SA, Via Cereda 9a,
6828
Balerna,
Schweiz,
Telefon:
+41 91 695 51 11,
E-Mail:
info@silvanopozzisa.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 227'659.03 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma erhält den Zuschlag, weil ihr Angebot das vorteilhafteste ist. Besonders überzeugend sind die Qualität und die Angemessenheit des angebotenen Materials.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1379465
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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