Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13,
3063
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 467 44 51,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (23103) 805 Expertenbegleitung Geothermieprojekte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lose 1-10
Die Experten des Pools sollen Aufgaben zur Evaluation dieser Subventionsgesuche sowie die Begleitung der subventionierten Projekte übernehmen. Diese Aufgaben beziehen sich auf nicht-hoheitliche Tätigkeiten des Vollzugs der Förderprogramme des BFE im Bereich tiefe Geothermie. Das Expertengremium liefert dem BFE die fachtechnischen Einschätzungen und Empfehlungen, aufgrund derer das BFE die hoheitlichen Subventionsentscheide fällen sowie die adäquate Verwendung der Subvention überprüfen kann. Sämtliche Lose sind als Rahmenvertrag konzipiert und enthalten nur optionale Leistungen. -
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Drilling Engineer Deutsch
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros, | | 71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung, | | 71318000 - Beratungsdienste von Ingenieurbüros, | | 71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich, | | 73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Well Engineering Partners (WEP) B.V., Toldijk 17-19,
7901 AP
Hoogeveen,
Niederlande
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'238'393.60 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: BohrKonzept Drilling & Service GmbH, Kirchhofstr. 4,
38642
Goslar,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'231'475.20 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
- Name: KEMCO GmbH, Weizenweg 15,
93055
Regensburg,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'037'760.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhalten die Firmen BohrKonzept Drilling & Service GmbH, Well Engineering Partners (WEP) B.V. und KEMCO GmbH, da sie jeweils die vorteilhaftesten Angebote eingereicht haben. Insbesondere überzeugten die drei Anbieter mittels hoher Qualität bei den relevanten Erfahrungen (ZK 2), hoher Qualität der Anbieterpräsentation (ZK 4) und den günstigsten Preisen (ZK 1).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1368723
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) Well Engineering Partners (WEP) B.V.
- Grundlaufzeit: CHF 773'996.00 - Optionale Verlängerung: CHF 464'397.60 Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) BohrKonzept Drilling & Service GmbH - Grundlaufzeit: CHF CHF 769'672.00 - Optionale Verlängerung: CHF 461'803.20 Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) KEMCO GmbH - Grundlaufzeit: CHF 648'600.00 - Optionale Verlängerung: CHF 389'160.00 Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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