Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,
zu Hdn. von
Nicolas Marz, Werdmühleplatz 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 42 38,
E-Mail:
nicolas.marz@zuerich.ch,
URL
www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ausbau Stadttunnel, Veloverbindung und Velostation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Parkieranlage für Velos
Bausumme: 0,42 Mio. Franken
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45223300 - Bau von Parkplätzen |
Baukostenplannummer (BKP): | 366 - Parkieranlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Velopa AG, Limmatstrasse 2,
8957
Spreitenbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 347'432.32 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Auswertung der Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien ergibt, dass das Angebot der Zu-schlagsempfängerin die höchste Punktzahl erreicht. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugte – neben dem preislich günstigsten Angebot – insbesondere durch die treffenderen Firmenreferenzen. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist somit in seiner Gesamtheit das vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.12.2023
Meldungsnummer
1385531
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|