Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
027 927 72 22,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stellwerkersatz Bahnhof Andermatt, Baumeisterarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das aktuelle Stellwerk im Bahnhof Andermatt vom Typ ASEGA hat sein Lebensende erreicht. Für den Ersatz
des Stellwerks sind neue Kabelrohranlagen erforderlich und es werden diverse Signale ergänzt. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Baumeister für die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Kabelrohranlagen gesucht. Die Arbeiten erstrecken Sich vom Bahnübergang Tristel bis zum Nätschen sowie Richtung Göschenen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Berther Bau und Industrie AG, Via Sogn Placi 2,
7180
Disentis/Mustér,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'818'553.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Unternehmung Berther AG hat die geforderten Kriterien am besten erfüllt und ist das vorteilhafteste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1365471
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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