Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses (CFF) Infrastructure
Beschaffungsstelle/Organisator: Programme Nœud de Berne, I-AEP-ENG-UMW-RME,
zu Hdn. von
Florian Schaffner, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
florian.schaffner@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS25: Bern West Leistungssteigerung,
UBB
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
In dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Umweltbaubegleitung für das Projekt AS25 Bern West Leistungssteigerung enthalten.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gruner AG, St.Jakobs-Str. 199,
4052
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'505'467.75 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK3: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1368713
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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