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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1404273
14.03.2024|Projekt-ID 276631|Meldungsnummer 1404273|Vorankündigung

Vorankündigung

Publikationsdatum Simap: 14.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Beschaffungsstelle/Organisator: Keine, Kontakt,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch,  Schweiz

1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum :   22.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen Request for Information (RFI) und nicht um eine Vorankündigung auf eine Ausschreibung.
Sämtliche Angaben beziehen sich ausschliesslich auf den vorliegenden RFI.
Erwünscht sind die Informationen gemäss Beilage. Angebote sind keine einzureichen.
Die Antworten zum RFI können in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch bis am 22.04.2024 per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch eingereicht werden (siehe RFI Dokument Ziffer 2.5).

Fragen zum RFI sind bis am 02.04.2024 im simap Forum zu platzieren und werden spätestens bis zum 05.04.2024 in anonymisierter Form beantwortet.

1.3 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Auftragsart

Nicht spezifiziert

1.6 Staatsvertragsbereich

Nicht spezifiziert

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

RFI Fachanwendung zum Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung,
72300000 - Datendienste,
72310000 - Datenverarbeitung,
72320000 - Datenbankdienste,
72322000 - Datenverwaltung,
72210000 - Programmierung von Softwarepaketen,
77200000 - Dienstleistungen in der Forstwirtschaft

2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Auftrag, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Ruhe und Wald sicherzustellen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz mit der HHV verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen.
Die Sektion Holzwirtschaft und Waldwirtschaft des BAFU kontrolliert ob die Sorgfaltspflichten gemäss der HHV eingehalten werden. Kontrollierten Unternehmen reichen dem BAFU Daten und Informationen per eGovernment Portal UVEK ein. Weiter erhält das BAFU vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Informationen zu Zolleinfuhren von Holz und Holzprodukten.
Zur Auswertung dieser Zoll- und Kontrolldaten benötigt das BAFU eine Fachanwendung.

Der RFI hat zum Ziel, einen aktuellen Marktüberblick zu schaffen, welche Lösungen dafür bereits auf dem Markt verfügbar sind.

2.5 Ort der Beschaffung

RFI, nicht relevant.

2.6 Aufteilung in Lose?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Bemerkungen: Offen

3. Bedingungen

3.5 Bietergemeinschaft

RFI, nicht relevant.

3.6 Subunternehmer

RFI, nicht relevant.

3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Vorankündigungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

3.11 Durchführung eines Dialogs

Nein

4.6 Sonstige Angaben

Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung, sondern um einen Request for Information (RFI) im Vorfeld einer allfälligen späteren Ausschreibung. Der Auftraggeber geht mit diesem RFI gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft dem Teilnehmer keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.

Dieser RFI ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Ausschreibung.

Die Ergebnisse der Marktabklärung werden in den Unterlagen einer nachfolgenden öffentlichen Ausschreibung bekannt gegeben, insbesondere zwecks Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz).

Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, nicht beachten. Der RFI verpflichtet die Bedarfsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.

Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle/Vergabestelle für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.

Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung.

Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfälligen Ausschreibung.

Es werden von Seiten der Bedarfsstelle/Vergabestelle keine Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet.

Ergänzend wird auf die zum vorliegenden RFI gehörenden Unterlagen verwiesen.