Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Schaffhausen,
zu Hdn. von
Marcel Seelhofer, Ebnatstrasse 145,
8207
Schaffhausen,
Schweiz,
Telefon:
+41526442020,
E-Mail:
info@vbsh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Nachrüstung zusätzliche Abfahrtsanzeiger und Sprachtaster
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket, | | 60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Trapeze Switzerland GmbH, Rheinstrasse 36,
8212
Neuhausen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 188'660.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das bestehende Netz an Abfahrtanzeiger wird um 12 weitere ergänzt. Bereits heute verwenden die Verkehrsbetriebe Schaffhausen identische Abfahrtsanzeiger desselben Herstellers. Die Anzeiger verfügen über ein Lautsprechermodul über welches zusätzlich akustisch informiert werden kann. Der Anzeigensteuerrechner der bestehenden Anzeiger und damit auch der neu zu beschaffenden Anzeigen interpretiert die Daten der Leitstelle auch wenn Anschlussbeziehungen zwischen Fahrzeugen zu berechnen sind, die sich auf die Abfahrtszeiten auswirken. Das heisst der Anzeigensteuerrechner interpretiert auch Veränderungen im Betriebsablauf und stellt diese auf dem Display des Anzeigers dar. Die Trapeze-DFI-Anzeigen sind integrierte Systembestandteile des bestehenden Betriebsleitsystems der VBSH. Das bedeutet, sie sind direkt in das Leitsystem und dessen Bedienung integriert. Die vollständige Integration aller Funktionen in das Leitstellensystem ITCS kann nur vom Leitstellensystemhersteller Trapeze GmbH erfüllt werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit und da es sich um Ergänzung bereits erbrachter Leistungen handelt, erfolgt die Beschaffung der Sprachfunktionalität des bestehenden Trapeze Leitstellensystems ITCS gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e) iVöB vom 15.11.2019 im freihändigen Verfahren.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen ab Zustellung beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich und im Doppel einzureichen und muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. 3. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. 4. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit vorhanden beizulegen.
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