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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1404563
22.03.2024|Projekt-ID 276682|Meldungsnummer 1404563|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Schaffhausen,  zu Hdn. von Marcel Seelhofer, Ebnatstrasse 145,  8207  Schaffhausen,  Schweiz,  Telefon:  +41526442020,  E-Mail:  info@vbsh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Nachrüstung zusätzliche Abfahrtsanzeiger und Sprachtaster

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket,
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Trapeze Switzerland GmbH, Rheinstrasse 36,  8212  Neuhausen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 188'660.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das bestehende Netz an Abfahrtanzeiger wird um 12 weitere ergänzt. Bereits heute verwenden die Verkehrsbetriebe Schaffhausen identische Abfahrtsanzeiger desselben Herstellers. Die Anzeiger verfügen über ein Lautsprechermodul über welches zusätzlich akustisch informiert werden kann. Der Anzeigensteuerrechner der bestehenden Anzeiger und damit auch der neu zu beschaffenden Anzeigen interpretiert die Daten der Leitstelle auch wenn Anschlussbeziehungen zwischen Fahrzeugen zu berechnen sind, die sich auf die Abfahrtszeiten auswirken. Das heisst der Anzeigensteuerrechner interpretiert auch Veränderungen im Betriebsablauf und stellt diese auf dem Display des Anzeigers dar. Die Trapeze-DFI-Anzeigen sind integrierte Systembestandteile des bestehenden Betriebsleitsystems der VBSH. Das bedeutet, sie sind direkt in das Leitsystem und dessen Bedienung integriert. Die vollständige Integration aller Funktionen in das Leitstellensystem ITCS kann nur vom Leitstellensystemhersteller Trapeze GmbH erfüllt werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit und da es sich um Ergänzung bereits erbrachter Leistungen handelt, erfolgt die Beschaffung der Sprachfunktionalität des bestehenden Trapeze Leitstellensystems ITCS gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e) iVöB vom 15.11.2019 im freihändigen Verfahren.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen ab Zustellung beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich und im Doppel einzureichen und muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.
3. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
4. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit vorhanden beizulegen.