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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1404665
14.03.2024|Projekt-ID 276714|Meldungsnummer 1404665|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N06.48 NEB Kandertal EM Projektierung Bau inkl. Bauleitung - Nachtrag 02 ID9617

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE Kander
Name: c/o Bänziger Partner AG, Uttigenstrasse 31,  3600  Thun,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 550'239.30 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die INGE besteht aus folgenden Mitgliedern: Rothpletz, Lienhard + Cie AG Aarau, Bänziger Partner AG Thun

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten und nicht voraussehbaren Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die Zusatzleistungen und planerischen Mehraufwendungen (zusätzliche statische Untersuchungen aufgrund kritischen Bauwerkzuständen, sofortige Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen sowie Neuplanung infolge Totalersatz eines verschlechterten Zustandes) mussten im Zuge der Projektierung beim gleichen Anbieter beauftragt werden. Diese Arbeiten bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Ein Wechsel der Anbieterin kann nicht erfolgen, da es sonst zu Verzögerungen bei der Planung und insbesondere zur Verspätung von sicherheitsrelevanten Massnahmen geführt hätte. Zudem wäre es zu einem klaren Know-how-Verlust gekommen, was sich in der Summe sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde oder ausgewirkt hätte. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel verzichtet und die Zusatzleistungen gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.