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18.03.2024|Projekt-ID 276754|Meldungsnummer 1404873|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 18.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von "NON APRIRE - OFFERTA: 2TG – Geometra opere definitive svincolo di Airolo", Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.04.2024
Bemerkungen: Fragen sind in italienischer Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 19.04.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.04.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 29.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für vorbefasste Unternehmen, auch im Falle der Teilnahme in einer Bietergemeinschaft zu Vorarbeiten, gilt die vorgezogene Frist des Abschnitts 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE – OFFERTA: 2TG – Geometra opere definitive svincolo di Airolo" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.05.2024, Ort:  Bellinzona, Bemerkungen:  Das Datum der Angebotsöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N2 Secondo tubo San Gottardo (2TG) – Vermesser endgültige Bauwerke Anschluss Airolo

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-120043

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben».

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Schweiz CH – 6500 Bellinzona/TI – Ausführungsort Baustelle 2TG, Airolo (TI).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2024, Ende: 31.12.2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: PREIS:  Gewichtung 30% 
ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES:  Gewichtung 30% 
ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS:  Gewichtung 40% 
Erläuterungen:  Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben».

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2024 und Ende 31.12.2033
Bemerkungen: Fristen und Termine gemäß den Ausschreibungsunterlagen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang bei ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

zu EK1: firmenerfahrung/-referenz
1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt betreffend die umfassende Instandhaltung, den Ausbau oder den Neubau von Autobahnen, Hochleitungsstrassen, Eisenbahn oder anderen Strasseninfrastrukturen;
b) Auftrag als Vermesser von der Phase 51 bis Phase 53 (SIA-Phasen), d. h. von dem Ausführungsprojekt bis zur Inbetriebnahme. Phase 52 muss abgeschlossen sein;
c) Minimale Honorarsumme 0.3 Mio. CHF (exkl. MWST.).

zu EK2: Schlüsselpersonen, Referenz
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:

- EK2.1 PROJEKTLEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Ingenieur-Geometer eingetragen in das Bundesregister der patentierten Ingenieur-Geometer, mit einer Referenz als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Auftrag als Vermesser von der Phase 51 bis Phase 53 (SIA-Phasen), d. h. von dem Ausführungsprojekt bis zur Inbetriebnahme. Phase 52 muss abgeschlossen sein;
b) Projekt betreffend die umfassende Instandhaltung, den Ausbau oder den Neubau von Autobahnen, Hochleitungsstrassen, Eisenbahn oder anderen Strasseninfrastrukturen;
c) Minimale Honorarsumme 0.3 Mio. CHF (exkl. MWST.);
d) Der Projektleiter ist italienischer Muttersprache bzw. besitzt das Kompetenzniveau B2 der italienischen Sprache im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Sprachkenntnisse der Bewerber im Rahmen der Angebotsgespräche zu überprüfen.

- EK2.2 STELLVERTRETENDER PROJEKTLEITER
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Ingenieur-Geometer eingetragen in das Bundesregister der patentierten Ingenieur-Geometer, mit einer Referenz als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Auftrag als Vermesser von der Phase 51 bis Phase 53 (SIA-Phasen), d. h. von dem Ausführungsprojekt bis zur Inbetriebnahme. Phase 52 muss abgeschlossen sein;
b) Projekt betreffend die umfassende Instandhaltung, den Ausbau oder den Neubau von Autobahnen, Hochleitungsstrassen, Eisenbahn oder anderen Strasseninfrastrukturen;
c) Minimale Honorarsumme 0.1 Mio. CHF (exkl. MWST.);
d) Der Stellvertretender Projektleiter ist italienischer Muttersprache bzw. besitzt das Kompetenzniveau B2 der italienischen Sprache im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Sprachkenntnisse der Bewerber im Rahmen der Ausschreibungsgespräche zu überprüfen.

zu EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
- Bestätigung der Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals:
--Mindestverfügbarkeit des PL 20% im Jahr 2024-2026;
--Mindestverfügbarkeit des Stellvertretenden. PL 20 % im Jahr 2024-2026.

zu EK4: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen;
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die 2022 und 2023 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt;
- Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister,
--Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
--Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 29.04.2024
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Italienisch
Sprache des Verfahrens: Italienisch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.03.2024  bis  29.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Italienisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Es ist keine Begehung vorgesehen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Unternehmen der Ingenieurgemeinschaft IG GRI-GI, bestehend aus Grunder Ingenieure AG, Giudicetti & Baumann SA und deren Subunternehmer Andreotti & Partner SA, Trigonet AG, erbringen im Rahmen des 2TG-Projekts die Leistungen des Bauherrenvermessers.
Die Abgabefrist eines Angebots durch die vorgenannten Unternehmen oder die Bietergemeinschaft, an der sie beteiligt sind, läuft am 22.04.2024 ab.
Für alle anderen Anbieter gilt die unter 1.4 genannte Frist. Aufgrund dieser Bestimmungen werden die Unternehmen Grunder Ingenieure AG, Giudicetti & Baumann SA, Andreotti & Partner SA, und Trigonet AG als Anbieter zum Verfahren zugelassen (Art. 14 des BöB).

4.6 Sonstige Angaben

1. DETTAILLIERTE BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen des Vermessers für die Umgestaltung der Anschlussstelle Airolo im Rahmen des Projekts für den Bau des zweiten Gotthardtunnels (2TG). Der Auftragnehmer dieser Ausschreibung wird seine Aufgaben in Abstimmung mit dem Bauherrenvermesser des Projekts 2TG und der örtlichen Bauleitung für die Umgestaltung der Anschlussstelle Airolo wahrnehmen.
Der Vermesser für die Umgestaltung des Anschluss Airolo wird für die Mess- und Überwachungsarbeiten des ASTRA in den Projektphasen Ausschreibung, Ausführung und Inbetriebnahme in Auftrag beauftragt. Er ist auch für die Überwachung der Bauausführung sowie der Installationsarbeiten, externe Anlagen, Materiallager und Abschlussarbeiten zuständig.
Das Engagement für den Auftrag wird auf ca.33'000 Stunden geschätzt, verteilt auf den Zeitraum 2024 bis ca. 2033.
Um einen detaillierten Leistungsbeschreib zu erhalten, beachten Sie bitte die Ausschreibungsunterlagen oder das Pflichtenheft.

2. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: preis GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag einschliesslich des Konzepts für die regelmässige Überwachung von Kunstbauten: 15%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse und vorgeschlagene Massnahmen: 5%;
2.4 Qualitätsmanagement-Konzept: 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Organigramm und Organisation des Auftragnehmers für das Projekt 15%
3.2 Projektleileiter 15%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 10%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung von Ausbildung und Weiterbildung sowie Berufserfahrung im Zusammenhang mit dem Projekt dieser Ausschreibung) 5%.
3.3 Stellvertreter Projektleiter 10%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung von Ausbildung und Weiterbildung sowie Berufserfahrung im Zusammenhang mit dem Projekt dieser Ausschreibung) 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe
1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut
5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).



3. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
5 Die Ausschreibungsunterlagen sind in italienischer Sprache verfügbar
6. Ausschluss: Die Unternehmen der Ingenieurgemeinschaft Raviròi, bestehend aus Ingegneri SPP SA, Locher Ingenieure AG, Lombardi SA Ingegneri Consulenti, dsp Ingenieure+Planer AG und Anastasi & Partners SA, die als Projektverfasser sind. Folglich sind die Unternehmen Ingegneri SPP SA, Locher Ingenieure AG, Lombardi SA Ingegneri Consulenti, dsp Ingenieure+Planer AG und Anastasi & Partners SA sowie alle Unternehmen, die mit ihnen juristisch oder wirtschaftlich verbunden sind, von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Die Ingenieurgemeinschaft IG Duo, bestehend aus EBP Schweiz AG, Filippini & Partner Ingegneria SA, Neuenschwander Consulting Engineers SA, erbringt die Leistungen als BHU für das Projekt 2TG und hat diese Ausschreibungsunterlagen erstellt. Foglich sind die Unternehmen EBP Schweiz AG, Filippini & Partner Ingegneria SA, Neuenschwander Consulting Engineers SA sowie alle Unternehmen, die mit ihnen juristisch oder wirtschaftlich verbunden sind, von diesem Verfahren ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
8. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
9.Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die italienische Fassung Vorrang.
10. Das Unternehmen, das den Auftrag erhält, wird von der Ausschreibung für Bauherrenunterstützung ausgeschlossen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.