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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1404919
14.03.2024|Projekt-ID 271282|Meldungsnummer 1404919|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)848 642 442,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tunnel Täsch Zermatt - CDE (common data environment)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Bereitstellung und Betrieb einer CDE (Commen Data Environment) um das Gesamtprojekt Tunnel Täsch
Zermatt mit der BIM-Methodik abzuwickeln inkl. Schulung und Support.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Basler & Hofmann AG, Forchstrasse 395,  8008  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 581'580.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das berücksichtigte Angebot erweist sich hiermit als das vorteilhafteste. Ausschlaggebend für den Zuschlag war zur Hauptsache der Preis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1385115

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.