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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1405013
11.04.2024|Projekt-ID 276784|Meldungsnummer 1405013|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Agroscope
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Einkauf IT, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F24022 - Lizenzgebühren OS-Laufwerk + Support

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48311000 - Dokumentenverwaltungssoftwarepaket

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: UBit Schweiz AG, Garnmarkt 1,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 324'300.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma UBiT Schweiz AG, da sie aufgrund des geistigen Eigentums als einzige Firma die Lizenzen und 3rd-Level-Supportleistungen für die OS-LW-Software erbringen kann. Agroscope muss das Tool OS-LW (Dokumentenmanagement) als GEVER-Lösung verwenden, bis es spätestens am 31.12.2026 abgelöst wird. Während dieser Übergangsphase ist es nicht möglich, auf diese Software zu verzichten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.03.2024

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 216’200.00
- Optionen: CHF 108’100.00
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.