Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Agroscope
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf IT, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F24022 - Lizenzgebühren OS-Laufwerk + Support
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48311000 - Dokumentenverwaltungssoftwarepaket |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: UBit Schweiz AG, Garnmarkt 1,
8400
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 324'300.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma UBiT Schweiz AG, da sie aufgrund des geistigen Eigentums als einzige Firma die Lizenzen und 3rd-Level-Supportleistungen für die OS-LW-Software erbringen kann. Agroscope muss das Tool OS-LW (Dokumentenmanagement) als GEVER-Lösung verwenden, bis es spätestens am 31.12.2026 abgelöst wird. Während dieser Übergangsphase ist es nicht möglich, auf diese Software zu verzichten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.03.2024
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 216’200.00 - Optionen: CHF 108’100.00 Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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