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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1405429
19.03.2024|Projekt-ID 276931|Meldungsnummer 1405429|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen
Bereich Planung, Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Simon Trottmann, Kapellstrasse 1,  5610  Wohlen,  Schweiz,  Telefon:  056 619 92 30,  E-Mail:  simon.trottmann@wohlen.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.04.2024

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 29.04.2024 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebotsformular muss in Papierform und digital auf USB-Stick bis zur genannten Frist eingereicht sein.

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.04.2024, Uhrzeit:  09:00, Ort:  Gemeinde Wohlen, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen, Bemerkungen:  Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietenden in der Regel innerhalb 10 Tagen nach der Offertöffnung zugestellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Büttikerbach - Verlegung und Vergrösserung Bachleitung «Abschnitt Nord»

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

• Abbruch Beläge
• Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Bach- und Schmutzwasserleitung
• Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Elektro-, Trink- und Gasleitungen inkl. Hausanschlüsse
• Einbau Tragschicht- und Deckschicht

2.7 Ort der Ausführung

Bollmoosweg/Untere Farnbühlstrasse, 5610 Wohlen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Das Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden (Art. 33 Abs. 1 IVöB). Unternehmervarianten sind zulässig.
Varianten sind klar zu kennzeichnen und analog dem Grundangebot zu rechnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Unternehmervariante und Grundangebot ist vom Unternehmer schriftlich mit der Angebotseinreichung zu erbringen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 27.06.2024 und Ende 01.06.2026

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.