Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 19.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wohlen Bereich Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Simon Trottmann, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
Telefon:
056 619 92 30,
E-Mail:
simon.trottmann@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 08.04.2024
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 29.04.2024 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebotsformular muss in Papierform und digital auf USB-Stick bis zur genannten Frist eingereicht sein.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 30.04.2024, Uhrzeit:
09:00, Ort:
Gemeinde Wohlen, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietenden in der Regel innerhalb 10 Tagen nach der Offertöffnung zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Büttikerbach - Verlegung und Vergrösserung Bachleitung «Abschnitt Nord»
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- • Abbruch Beläge
• Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Bach- und Schmutzwasserleitung • Grab- und Rohrlegearbeiten für neue Elektro-, Trink- und Gasleitungen inkl. Hausanschlüsse • Einbau Tragschicht- und Deckschicht
2.7 Ort der Ausführung- Bollmoosweg/Untere Farnbühlstrasse, 5610 Wohlen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Das Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden (Art. 33 Abs. 1 IVöB). Unternehmervarianten sind zulässig.
Varianten sind klar zu kennzeichnen und analog dem Grundangebot zu rechnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Unternehmervariante und Grundangebot ist vom Unternehmer schriftlich mit der Angebotseinreichung zu erbringen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 27.06.2024 und Ende 01.06.2026
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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