Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich,
zu Hdn. von
David Munz, Postfach,
8058
Zürich Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 74 70,
E-Mail:
david.munz@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 247 RWA Anlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die RWA’s in den Bestandsflächen werden angepasst und erweitert sowie neue MRWA-Zonen für den Grundausbau und den Neubau erbaut.
Seitens Gebäudeautomation werden bei bestehenden SGK’s zusätzliche MRWA-Zonen aufgeschaltet oder entsprechend angepasst, neue MRWA-SGK’s geliefert sowie Feuerwehrtableaus erneuert oder erweitert. Sämtliche Vorgaben und Richtlinien des FZAG sind einzuhalten (keine Standardlösung).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 247 - Spezialanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hälg & Co. AG, Zweigniederlassung Zürich, Förrlibuckstrasse 66,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'406'744.75 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter, der das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat, zeigt ein sehr gutes Auftragsverständ-nis, setzt qualifizierte Schlüsselpersonen für die anspruchsvollen Leistungen ein und hat das preis-lich günstigste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.07.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1353845
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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