Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
058 482 75 11,
Fax:
058 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-090091 N05 VOMA BSA Lengnau-Luterbach, Mehrleistungen Los 701 - Nachtrag 2
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mehrleistungen in Form von Zusätzlichen Leistungspositionen wie: neue Kabeldimensionen und Spezifikationen, Omegaprofile für Kabelführung, Aggregatsschilder, Kabeldosen, Rangierpanel von bestimmten Typ. Zusatzaufwände für Projektverschiebung, Rückbau VK VTV und deren Zuleitungen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45310000 - Installation von elektrischen Leitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Cablex AG, Tannackerstrasse 7,
3073
Gümligen,
Schweiz,
Telefon:
0800 222 444,
E-Mail:
cablex.info@cablex.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'602'055.08 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Grundbeschaffung wurde im offenen/selektiven Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im (N05 / / 090091, VOMA BSA, Lengnau-Luterbach) bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. (Während der Realisierung hat sich der Bedarf an zusätzlichen Leistungspositionen aufgrund einer Projektänderung erheblich verändert. Dabei müssen sehr viele Ergänzungsarbeiten an den bereits realisierten Installationen umgesetzt werden. Die Anpassungen sind anspruchsvoll und können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat).
Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Die aufzuwendenden Installations-/Materialpreise, deren Instruktion/Einführung, Sicherheits-, Schulungskosten und Begleitung vor Ort, sowie die Aufwendung für eine Neubeschaffung würde die angebotenen Nachtragsaufwendungen um ca. 30% übersteigen) bereiten.
Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.5 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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