Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
058 482 75 11,
Fax:
058 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-090091 N05 VOMA BSA Lengnau-Luterbach, Los 203 – Steuerung Pumpwerk ES28 - Nachtrag 2
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Nach dem Schadenfall im Pumpwerk ES28 ist eine komplett neue Energieverteilung inkl. Steuerung vom Pumpwerk ES28 notwendig.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sisag AG, Militärstrasse 3,
6467
Schattdorf,
Schweiz,
Telefon:
041 875 07 11,
E-Mail:
sisag@sisag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 293'534.42 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Grundbeschaffung wurde im offenen/selektiven Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im (N05 / / 090091, VOMA BSA, Lengnau-Luterbach) bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. (Nach einem Schadenfall im Pumpwerk ES28, ist eine Kompletterneuerung der Energieverteilung inkl. Steuerung für die Pumpenanlage notwendig geworden. Aus Synergie- und Kompatibilitätsgründen, werden die nachträglich bekannt gewordenen Arbeiten dem im Projekt bereits beauftragten Energieversorgungsanlagen -Lieferanten vergeben. Dabei müssen die notwendigen Anlageteile in den bereits projektierten Anlagen nachträglich ergänzt und erweitert werden. Die Anpassungen sind anspruchsvoll und können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat»).
Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Die Energieversorgungsanlagen befinden sich bereits in der Produktion. Ein neuer Anbieter müsste warten, bis die aktuelle Anlage fertiggestellt ist und anschliessend mit eigenen/inkompatiblen Energiekomponenten in ein neu erstelltes System eingreifen, welches von einer anderen Firma erstellt wurde. Der Aufwand würde wesentlich höher ausfallen. Zudem würde der Erst-Lieferant sämtliche Garantieansprüche seiner neuen Anlage ablehnen, weil ein fremder Lieferant in seine neue Anlage eingegriffen hat.) bereiten.
Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.5 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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