Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Projektmanagement Inland I, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 97 86,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b20013) Nachtrag, Instandsetzung Büro- und Verwaltungsgebäude,Taubenstrasse 16, Bern
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt,
| | 292 - Bauingenieur,
| | 293 - Elektroingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 295 - Sanitäringenieur,
| | 2976 - Gebäudeautomationsingenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE GWJ Architektur AG / Co. Architekten AG, Nordring 4a,
3013
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'162'000.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB für notwendige Zusatzleistungen. Die Erstbeschaffung des Anbieters erfolgte im WTO Verfahren. Ein Anbieterwechsel wäre aus technischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten verbunden. Dies insbesondere infolge aufwändiger Klärung der Schnittstellen zur Gewährung der Garantierechte und erheblichem Koordinationsaufwand.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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