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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1406431
21.03.2024|Projekt-ID 274583|Meldungsnummer 1406431|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Informatikdienste,  zu Hdn. von Christian Hagen, Binzmühlestr. 130,  8092  8092 Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41446323393,  E-Mail:  gatt-wto@id.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Red Hat Academic Lizenzen und Wartung im Rahmen einer Red Hat Linux Academic Site Subscriptions
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Software Subskription gemäss Pflichtenheft

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bechtle Holding Schweiz AG, Bolligenstrasse 82,  3006  Bern,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 476'000.00  bis  482'000.00   ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Günstigstes Angebot. 100% Preis-Gewichtung

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1396835

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.