Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Philipp Sutter, Steinachstrasse 42,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0041 (0)71 243 95 40,
E-Mail:
philipp.sutter@stadt.sg.ch,
URL
www.vbsg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Elektrifizierung Linie 3 und 4 - Fundament- und Tiefbauarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Damit die Batterietrolleybusse die Linien 3 und 4 ganzjährig ausfallsicher betrieben werden können, muss das Fahrleitungsnetz der Linie 3 ab St. Leonhard-Strasse via Fürstenlandstrasse bis Zürcher Strasse und jenes der Linie 4 ab Heiligkreuz bis zur Haltestelle St.Gallen Sonnrainweg ausgebaut werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten für die Erstellung der Fundamente der Fahrleitungsmasten submittiert werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, | | 45233000 - Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Brühwiler AG, Bürerweg 4,
9245
Oberbüren,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'087'612.15 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Unter Berücksichtigung aller Aspekte steht fest, dass Brühwiler AG, 9245 Oberbüren SG das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat und damit den Zuschlag erhält
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.02.2024
Meldungsnummer
1395473
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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