Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Uesslingen-Buch
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Uesslingen-Buch,
zu Hdn. von
Andreas Richiger, Schaffhauserstrasse 12,
8524
Uesslingen,
Schweiz,
Telefon:
052 740 41 70,
E-Mail:
energie@uesslingen-buch.ch,
URL
www.uesslingen-buch.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Kempter-Meile AG,
zu Hdn. von
Reto Stauber, Churfirstenstrasse 54,
9500
wil,
Schweiz,
Telefon:
071 929 40 56,
E-Mail:
reto.stauber@kempter-meile.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 29.04.2024
- Bemerkungen: Die Fragen sind in deutscher Sprache und ausschliesslich im Frageforum auf www.simap.ch einzureichen. Die Fragen werden allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, im Simap-Forum anonymisiert beantwortet. Die Antworten oder Klarstellungen im Frageforum auf www.simap.ch sind für alle Anbieter verbindlich. Die Termine für schriftliche Fragen und deren Beantwortung sind in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 16.05.2024 Uhrzeit: 15:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.05.2024, Uhrzeit:
15:00, Ort:
Kempter Meile AG, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- intelligentes Messsystem "iMS" für Ue-Bu"
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38554000 - Elektrizitätszähler, | | 38551000 - Stromzähler, | | 38550000 - Zähler, | | 48614000 - Datenerfassungssystem, | | 72313000 - Datenerfassung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Anzubieten sind die Bereitstellung, Konfiguration, Inbetriebsetzung und Betrieb eines intelligenten Messsystems (iMS) als FSP-Dienstleistung
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Uesslingen-Buch TG
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Werkvertrag läuft ca. 1 Jahr bis zur erfolgreichen Schlussabnahme des Systems und zum Abschluss der Gerätelieferung der ersten Lose mit optionaler Verlängerung für den Endausbau. Dienstleistungs-, Service- und Wartungsverträge werden über 10 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2025 und Ende 31.10.2025
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind zugelassen. Sie sind aus Gründen der Transparenz immer offenzulegen. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zuerbringen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 4
3.11 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 10.06.2024
3.12 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 03.09.2024
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden interessierten Anbietern ausschliesslich nach Eingang einer unterzeichneten Erklärung und Geheimhaltungsverpflichtung (Kapitel 1) zugestellt. Diese kann unter www.simap.ch heruntergeladen werden. Interessierte Anbieter haben einen Scan der rechtsgültig unterzeichneten Erklärung und Geheimhaltungsverpflichtung per E-Mail an reto.stauber@kempter-meile.ch sowie das Original an Kempter Meile AG, zu Hdn. von Reto Stauber Churfirstenstrasse 54, 9500 Wil, Schweiz zu schicken. Es werden nur Erklärungen und Geheimhaltungsverpflichtungen akzeptiert, die über eine E-Mail-Adresse zugeschickt werden, deren Domain eindeutige Rückschlüsse auf das unterzeichnende Unternehmen zulässt (z.B. vorname.name@anbieter.com, nicht hingegen z.B. vorname.name@gmx.ch). Die Ausschreibungsunterlagen bzw. die Zugriffsdaten werden an die E-Mail-Adresse des Absenders der Geheimhaltungserklärung verschickt. Für den Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen wird pro interessierten Anbieter nur ein Zugang eingerichtet. Der Auftraggeber und dessen Beauftragte behalten sich vor, Rückfragen zur eingereichten Erklärung zu stellen und die gemachten Angaben zu überprüfen.
3.16
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen
Gemäss IVöB Instanzen des Auftraggebers (der Gemeinderat / die Gemeindeversammlung) die Projekt- und Kreditgenehmigung aussprechen und die erforderlichen Bewilligungen der Behörden vorliegen.
4.6 Sonstige Angaben- Uesslingen-Buch bevorzugt eine einheitliche Lösung mit Warth-Weiningen (Simap-Projekt: 277227), um Synergien bei der Umsetzung des Projekts zu nutzen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
|