Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Strasseninspektorat,
zu Hdn. von
Federico Buzzi, Walcheplatz 2,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 259 31 24,
E-Mail:
federico.buzzi@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zentrale Winterdiensteinsatzleitung - Fundation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
gemäss Ausschreibungsunterlagen
-
Los-Nr
4
- Kurze Beschreibung: Strassenregion 4
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 200 - Tiefbau- und Untertagbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gadola Bau AG, Riedikerstrasse 63,
8316
Riedikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 182'999.15 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter mit dem besten Angebot wurde in den Losen 1 und 3 berücksichtigt, was nach Ausschreibungsunterlagen das Maximum darstellt. Das Angebot von der Firma Gadola Bau AG wurde als zweitbestes bewertet und erhält somit den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.01.2024
Meldungsnummer
1387325
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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