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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1407075
22.03.2024|Projekt-ID 277398|Meldungsnummer 1407075|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf Medizintechnik,  zu Hdn. von Julian Lippens, im Ergel 1,  5404  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 486 23 61,  E-Mail:  julian.lippens@ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tracking Gating System SGRT
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Tracking Gating System SGRT

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33150000 - Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Vision TR Ltd, Dove House Arcadio Avenue,  N3 2JU  London,  Schweiz,  Telefon:  +44 20 8346 4634,  E-Mail:  sales@visionrt.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 368'970.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Kantonsspital Baden beschafft freihändig auf Basis von der IVöB. Art. 21 Absatz c Technisches Alleinstellungsmerkmal der Firma Vision RT Ltd. Mittels Kamera sichtbar machen der Radioaktive Strahlung. Dies bedeutet dass Während der Behandlung die Sicherheit für Patient und Personal erhöht werden kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.