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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1407243
26.03.2024|Projekt-ID 271258|Meldungsnummer 1407243|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von «Nicht öffnen – Offertunterlagen - N06.40 MP-080294 - EP Thun Nord - Spiez - Los 72 LWL (ID 9312)», Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N06.40 MP-080294 - EP Thun Nord - Spiez - Los 72 LWL (ID 9312)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit dem vorliegenden Projekt erfolgt der Ersatz der BSA der offenen Strecke zwischen Thun Süd und Spiez, sowie von der Verzweigung Lattigen bis und mit Simmenfluhtunnel. Bestandteile der vorliegenden Beschaffung sind:
- LWL komplett inkl. Provisorien und Kabel, inkl. LWL-Demontage

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31720000 - Elektromechanische Ausrüstung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kummler+Matter EVT AG, Freiburgstrasse 593,  3172  Niederwangen b. Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'255'327.15 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der durchwegs guten Noten in allen Kriterien und Unterkriterien erfolgt die Vergabe an Kummler + Matter EVT AG.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1384945

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.