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27.03.2024|Projekt-ID 277456|Meldungsnummer 1407255|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 27.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Stadtgrün Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  KeineOffertenperMail@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.04.2024
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 12.04.2024 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 16.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Grosse Schanze, Beleuchtung und Teilsanierung, Landschaftsarchitektur" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.05.2024

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Grosse Schanze: Beleuchtung und Teilsanierung; BKP 496.5 Landschaftsarchitekturleistungen und Gesamtleitung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

IN520-001067

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Baukostenplannummer (BKP): 496 - Landschaftsarchitekt

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gesucht wird ein Landschaftsarchitekturbüro für die Gesamtleitung, Oberbauleitung, Projektierung und Fachbauleitung. SIA-Leistungsphasen 32 bis 53, 88%.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern; Parkanlage Grosse Schanze

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.08.2024, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Bau- / Planungsverzögerungen innerhalb des Projektes Grosse Schanze oder durch Verzögerungen bei Drittprojekten im oder am Projektperimeter Grosse Schanze. Weiterhin bei über den Vertragszeitraum hinausgehenden, baulichen Mängelbehebungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 Angebotspreis:  Gewichtung 30% 
ZK2 Referenzen Schlüsselperson 2 Ref. Objekte / >500'000 CHF Bausumme Umgebungsarbeiten mit Tiefbauinfrastruktur / 5 Jahre:  Gewichtung 30% 
ZK3 Fachgespräch Anbietende:  Gewichtung 40% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Planungsstart August 2024.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und
sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte
Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.

Es findet keine gemeinsame Begehung statt. Die Unternehmung hat sich selbstständig vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Mit dem Einreichen des Angebots erklärt die Unternehmung, dass sie das Objekt, in welchem die Leistungen erbracht werden, besichtigt hat.

3.5 Bietergemeinschaft

Gesucht wird ein Landschaftsarchitekturbüro, welches über sämtliche Kompetenzen verfügt, die im Pflichtenheft aufgeführten Leistungen zu erbringen.

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Gesucht wird ein Landschaftsarchitekturbüro, welche über sämtliche Kompetenzen verfügt die im Pflichtenheft aufgeführten Leistungen zu erbringen.

Subunternehmungen sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
-EK1 Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung (Personal, Kapazität)

-EK2 Nachweis der Fachkompetenz der Schlüsselperson

-EK3 Kompetenz der Oberbau- und Fachbauleitung

-EK4 Örtliche Verfügbarkeit

-EK5 Bestätigung Termineinhaltung

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.

-EK1 Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung (Personal, Kapazität)
2 Referenzobjekte der letzten 10 Jahre eines vergleichbaren Projektes, im bebauten, öffentlichen Raum, unter Publikumsbetrieb, Gesamtbausumme >500'000 CHF, mind. 3 Planungsphasen abgeschlossen ab Phase 31 Vorprojekt ff. Vorgabe: Maximal 2 A4 Seiten pro Referenzobjekt.

-EK2 Nachweis der Fachkompetenz der Schlüsselperson
Für die Planung vorgesehene Gesamtprojektleitung (Schlüsselperson).
2 persönliche Referenzobjekte der vorgesehenen Schlüsselperson der letzten 5 Jahre eines vergleichbaren Projektes, Honorarsumme Landschaftsarchitekturleistung >100‘000.- CHF und Projekt mit etappierter Ausführung, mind. 3 Planungsphasen abgeschlossen ab Phase 32 Bauprojekt ff., inkl. Gesamtleitung. Vorgabe: Maximal 2 Seiten A4 pro Referenzobjekt.

-EK3 Kompetenz der Oberbau- und Fachbauleitung
Die Ober- und Fachbauleitung ist durch die beauftragte Unternehmung zu erbringen. Mit dem Einreichen des Angebots ist die Person zu bezeichnen (kann auch die Schlüsselperson Gesamtleitung sein) und die Kompetenz mittels CV, sowie Abgabe eines Referenzprojekts der vorgesehenen Person der letzten 5 Jahre, eines vergleichbaren Projektes, mit etappierter Ausführung, Planungsphasen 51-53 abgeschlossen, in der geforderten Funktion nachzuweisen. Vorgabe: Maximal 2 Seiten A4 pro Referenzobjekt.

-EK4 Örtliche Verfügbarkeit
Die Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit ist von den Anbietenden mit der Angebotseingabe nachzuweisen. Max. 1 Seite A4.

-EK5 Bestätigung Termineinhaltung
Schriftliche Bestätigung Termineinhaltung. Max. 1 Seite A4.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Anmeldung für Verfahrensteilnahme per Email an beschaffungswesen@bern.ch bis am 8. April 2024.

Die Beilagen zu den Auschreibungsunterlagen stehen grundsätzlich auf www.simap.ch zum Bezug bereit.
Die Beilage «GKS Vorlage_Stadtrat_detailliert» ist nicht öffentlich und wird nur per Mail angemeldeten potentiellen Anbieterinnen und Anbietern zur Verfügung gestellt

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 27.03.2024  bis  16.05.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten AG, Bern
Das Büro Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten AG hat das Vorprojekt (SIA-Phase 31), inklusive Gesamtleitung und Grobkostenschätzung im Jahre 2020 als Grundlage für den Stadtratsvortrag erarbeitet. Die daraus resultierenden Produkte sind dieser Ausschreibung beigelegt (06_Kostenzusammenstellung SRV, 07_Massnahmenplan). Die detaillierte Grobkostenschätzung wird den Anbietenden nach erfolgter Anmeldung zum Verfahren, spätestens am 08.04.2024 (siehe Kapitel 6 «Termine Verfahrensablauf») per E-Mail zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist das Büro Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten AG berechtigt, ein Angebot einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen