Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 25.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle,
Nagra
Beschaffungsstelle/Organisator: Nagra,
zu Hdn. von
A&V G. Wewerka / Beschaffung gTL - NICHT ÖFFNEN, Hardstrasse 73, Postfach,
5430
Wettingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 4371111,
E-Mail:
george.wewerka@nagra.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung «Entwicklung parametrisches geologisches Tiefenlager»
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für die Planung des geologischen Tiefenlagers "gTL" setzt die Nagra Planungsmethoden nach Stand von Wissenschaft und Technik ein. Die parametrische Modellierung des gTL in BIM ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71350000 - Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
08.02.2024
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 29.03.2024 16:00 Neu: 02.04.2024 16:00
Datum der OffertöffnungBisher: 01.04.2024 Neu: 03.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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