Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich, Baubereich C,
zu Hdn. von
Jörg Jakubczak, Stampfenbachstrasse 110,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 29 34,
E-Mail:
joerg.jakubczak@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ZHAW WIN, Schadstoffsanierung Bestandsgebäude TB (Submarine), BKP 113 Sanierung Altlasten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Schadstoffsanierung der Bestandsgebäude am Campus T in Winterthur als Vorbereitung für den Neubau Gebäude TT und Ersatzneubau Gebäude TL mit Park als 1. Etappe der schrittweisen Erneuerung des Hochschulareals Campus Technikumstrasse der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45214300 - Bauarbeiten für Hochschulen, | | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 113 - Sanierung Altlasten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BWT Bau AG, Ueberlandstrasse 437,
8051
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 479'270.95 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.11.2023
Meldungsnummer
1380153
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|