Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Dammweg 80,
3902
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41848642442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.04.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über Simap bearbeitet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und mit
Dem Vermerk: « 390084 Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach"nicht öffnen" zu kennzeichnen». Es gilt das Datum des Poststempels.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 22.04.2024, Ort:
Brig, Bemerkungen:
Nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390084
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45261410 - Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Perronüberdachung des Bahnhofes Zermatt ist stellenweise undicht. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten am Bahnhof Zermatt wird die Abdichtung der Perronüberdachung totalsaniert. Um diese Arbeiten vorzunehmen, muss vorgängig der Walzasphalt sowie die darunterliegenden Dichtungsbahnen, Aluminiumplatten und Vaprolenbänder entfernt werden. Die darunterliegenden Fertigbetonelemente werden anschliessend oberflächenbehandelt. Vorgesehen ist der Einsatz einer Feinfräse mit anschliessendem Kugelstrahlen
2.7 Ort der Ausführung- 3920 Zermatt
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 29.04.2024, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 45%
Schlüsselpersonen
Gewichtung 40% Technischer Bericht
Gewichtung 15%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 29.04.2024 und Ende 31.12.2024
- Bemerkungen: Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrages der KBOB.
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Referenzen über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem und abgeschlossenem Projekt bez. grossflächigen Deckenabdichtungen. EK2: Ausreichende personelle Ressourcen EK3: Finanzielle Leistungsfähigkeit
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 11.04.2024
Kosten
:
CHF 100.00 Zahlungsbedingungen: Bankverbindung zur Einzahlung des obengenannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Walliser Kantonalbank Konto in CHF.- IBAN: CH32 0076 5000 A086 5919 9 zu Gunsten Matterhorn Gotthard
Infrastruktur AG, mit dem Vermerk: 390084 Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach. Die Kaution wird denjenigen Anbietern, welche ein gültiges Angebot (mit Erfüllung der Eignungskriterien) einreichen, spätestens nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2024
bis
11.04.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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