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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1407559
23.03.2024|Projekt-ID 277545|Meldungsnummer 1407559|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 23.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)848 642 442,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Dammweg 80,  3902  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  +41848642442,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

12.04.2024
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über Simap bearbeitet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und mit
Dem Vermerk: « 390084 Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach"nicht öffnen" zu
kennzeichnen». Es gilt das Datum des Poststempels.

1.5 Datum der Offertöffnung:

22.04.2024, Ort:  Brig, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

390084

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45261410 - Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Perronüberdachung des Bahnhofes Zermatt ist stellenweise undicht. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten am Bahnhof Zermatt wird die Abdichtung der Perronüberdachung totalsaniert. Um diese Arbeiten vorzunehmen, muss vorgängig der Walzasphalt sowie die darunterliegenden Dichtungsbahnen, Aluminiumplatten und Vaprolenbänder entfernt werden. Die darunterliegenden Fertigbetonelemente werden anschliessend oberflächenbehandelt. Vorgesehen ist der Einsatz einer Feinfräse mit anschliessendem Kugelstrahlen

2.7 Ort der Ausführung

3920 Zermatt

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 29.04.2024, Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 45% 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 40% 
Technischer Bericht  Gewichtung 15% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 29.04.2024 und Ende 31.12.2024
Bemerkungen: Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrages der KBOB.

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Referenzen über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem und abgeschlossenem Projekt bez. grossflächigen Deckenabdichtungen.
EK2: Ausreichende personelle Ressourcen
EK3: Finanzielle Leistungsfähigkeit

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 11.04.2024
Kosten :   CHF 100.00
Zahlungsbedingungen: Bankverbindung zur Einzahlung des obengenannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Walliser Kantonalbank Konto in CHF.- IBAN: CH32 0076 5000 A086 5919 9 zu Gunsten Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, mit dem Vermerk: 390084 Instandsetzung Bahnhof Zermatt, Totalsanierung Perrondach. Die Kaution wird denjenigen Anbietern, welche ein gültiges Angebot (mit Erfüllung der Eignungskriterien) einreichen, spätestens nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

zu beziehen von folgender Adresse:
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)848 642 442,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2024  bis  11.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art.
56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die
Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt
werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren
Sitz haben, Gegenrecht gewährt.