Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Dammweg 80,
3902
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41848642442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.04.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über Simap bearbeitet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 19.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebotsunterlagen sind einmal in schriftlicher Form und einmal in digitaler Form (USB-Stick) einzureichen. Die Unterlagen sind mit dem Vermerk «Instandsetzung Brücken Merjen-Kalpetran – Nicht öffnen» zu kennzeichnen. Es gilt das Datum des Poststempels des eingereichten Angebotes.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 24.04.2024, Ort:
Brig, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Instandsetzung Brücken Streckenabschnitt Merjen-Kalpetran
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390061
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des Projektes 390061 Instandsetzung Brücken Streckenabschnitt Merjen-Kalpetran soll der Substanzerhalt und die Verfügbarkeit der gesamten Infrastruktur im Abschnitt zwischen km 17.750 und km 19.350 gewährleistet werden. Es handelt sich um einen Streckenabschnitt in einer gebirgigen, schlecht zugänglichen Umgebung, am Osthang des endenden Mattertals. Dieser Abschnitt ist entsprechend mit vielen Kunstbauten gesäumt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind die Sanierungen der folgenden Brückenbauwerken Mühlebachbrücke, ca. km 17.750 bis ca. km 17.873; Faulkinnbrücke I, ca. km 18.315 bis ca. km 18.340 und Faulkinnbrücke II, ca. km 18.380 bis ca. km 18.410
2.7 Ort der Ausführung- Die obgenannten Streckenabschnitte zwischen Stalden-Kalpetran, Kanton Wallis
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2024, Ende: 31.12.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 50%
Schlüsselpersonen
Gewichtung 25% Technisches Konzept
Gewichtung 25%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2024 und Ende 31.12.2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
(BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen Anwendung
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich der Instandsetzung von Betonsanierungen, zwingend muss nachgewiesen werden, dass die Projekte mit Verwendung von UHFB als Schutzschicht ausgeführt wurden) in den letzten 10 Jahren. EK2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. EK3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 04.04.2024
Kosten
:
CHF 100.00 Zahlungsbedingungen: Bankverbindung zur Einzahlung des obengenannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Walliser Kantonalbank Konto in CHF.- IBAN: CH32 0076 5000 A086 5919 9 zu Gunsten Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, mit dem Vermerk: 390061 Instandsetzung Brücken Streckenabschnitt Merjen-Kalpetran. Die Kaution wird denjenigen Anbietern, welche ein gültiges Angebot (mit Erfüllung der Eignungskriterien) einreichen, spätestens nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.03.2024
bis
04.04.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|