Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 26.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Werterhaltung Kunstbauen - Hauptinspektionen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Alle fünf Jahre wird der Zustand der Kunstbauten bei der MGB und GGB überprüft und bewertet. Gegenstand
dieser Ausschreibung sind die Hauptinspektionen der Kunstbauten im Abschnitt zwischen Brig und Oberwald (Los 1) sowie zwischen Zermatt und Gornergrat (Los 2). Dies umfasst die Anlagetypen: Brücken, Publikumsanlagen, Durchlässe, Stützbauwerke, Galerien.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 303402
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
15.03.2024
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1405417
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 22.03.2024 Neu: 29.03.2024
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 05.04.2024 Neu: 12.04.2024
Datum der OffertöffnungBisher: 10.04.2024 Neu: 17.04.2024
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab
Bisher: 15.03.2024 bis 22.03.2024 Neu: 15.03.2024 bis 28.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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