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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1407705
26.03.2024|Projekt-ID 276894|Meldungsnummer 1407705|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 26.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)848 642 442,  E-Mail:  einkauf@mgbahn.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Werterhaltung Kunstbauen - Hauptinspektionen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Alle fünf Jahre wird der Zustand der Kunstbauten bei der MGB und GGB überprüft und bewertet. Gegenstand
dieser Ausschreibung sind die Hauptinspektionen der Kunstbauten im Abschnitt zwischen Brig und Oberwald
(Los 1) sowie zwischen Zermatt und Gornergrat (Los 2). Dies umfasst die Anlagetypen: Brücken,
Publikumsanlagen, Durchlässe, Stützbauwerke, Galerien.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

303402

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   15.03.2024
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1405417

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 22.03.2024
Neu: 29.03.2024

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 05.04.2024
Neu: 12.04.2024

Datum der Offertöffnung

Bisher: 10.04.2024
Neu: 17.04.2024

Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab

Bisher: 15.03.2024 bis 22.03.2024
Neu: 15.03.2024 bis 28.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.