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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1407897
03.04.2024|Projekt-ID 277646|Meldungsnummer 1407897|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verkehrsmanagement Region Brugg, Kantonaler Verkehrsrechner, Umbau Systemarchitektur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marty + Partner Ingenieurbüro AG, Gustav-Maurer-Strasse 25,  8702  Zollikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 49'568.30 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund von Projektverzögerung in der Entwicklung des Kantonalen Verkehrsrechners durch den Hersteller, wurden zusätzliche Ingenieurleistungen für die verlängerte Projektdauer benötigt. Das vertiefte Knowhow bezüglich des Kantonalen Verkehrsrechners wurde im Laufe des Projekts in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn entwickelt. Deshalb ist ein Anbieterwechsel gemäss Art. 21 Abs. 2e IVöB aus technischen Gründen nicht möglich.
Gemäss Art. 21 Abs. 2e IVöB ist ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich und würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.04.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.