Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 26.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: MP-080431, UPlaNS WoWä, PV BSA, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-080431, UPlaNS WoWä, PV BSA
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ingenieurdienstleistungen Projektverfasser BSA mit Koordinations- und Projektierungsaufgaben sowie Bauleitung für den UPlaNS Wollishofen bis Wädenswil über die SIA-Phasen 31 bis 53 (Phasen 41-53 optional). Das Projekt soll in BIM (Building Information Modeling) geplant und realisiert werden. Für die ganzen Prüfverfahren sind aber trotzdem noch 2-D Pläne und Mappen herzustellen.
Für die ASTRA-Phasen Massnahmenkonzept / Ausführungsprojekt bis und mit Inbetriebnahme (IBN) wird das Mandat Projektverfasser / -in BSA im offenen Verfahren nach VöB/BöB ausgeschrieben. Das Mandat begleitet die BSA-Massnahmen des Projekts über alle Dossierteile. In der Ausführungsphase (Option) fällt dem Auftragsnehmenden die Bauleitung zu.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-080431
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
29.02.2024
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1392585
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
2.10 Zuschlagskriterien
Anstatt
:
ZK1.1 Projektleiter / -in PV BSA; Gewichtung 30%: Die Qualifikation wird wie folgt beurteilt: - 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Berufserfahrung, Liste mit abgeschlossenen Projekten inkl. Funktion und Lebenslauf Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Integration von einer (1) Strassen Abwasser Behandlungsanlage (SABA), Projektbearbeitung mit BIM, Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Muss es heissen
:
ZK1.1 Projektleiter / -in PV BSA; Gewichtung 30%: Die Qualifikation wird wie folgt beurteilt: - 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Berufserfahrung, Liste mit abgeschlossenen Projekten inkl. Funktion und Lebenslauf Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Projektbearbeitung mittels BIM-Methode (nur Teilphasen 32 und 33 gefordert, auch Hochbau-Projekte zugelassen), Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt
:
EK1: Firmenerfahrung/-referenz - Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Integration von einer (1) Strassen Abwasser Behandlungsanlage (SABA), Projektbearbeitung mit BIM, Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
EK3: Schlüsselperson/-referenz - Für die Schlüsselperson Projektleiter / -in PV BSA: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Integration von einer (1) Strassen Abwasser Behandlungsanlage (SABA), Projektbearbeitung mit BIM, Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Muss es heissen
:
EK1: Firmenerfahrung/-referenz - Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Projektbearbeitung mittels BIM-Methode (nur Teilphasen 32 und 33 gefordert, auch Hochbau-Projekte zugelassen), Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
EK3: Schlüsselperson/-referenz - Für die Schlüsselperson Projektleiter / -in PV BSA: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Als vergleichbare Komplexität gilt insbesondere: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Projektbearbeitung mittels BIM-Methode (nur Teilphasen 32 und 33 gefordert, auch Hochbau-Projekte zugelassen), Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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