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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1408065
27.03.2024|Projekt-ID 276300|Meldungsnummer 1408065|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 27.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 00,  E-Mail:  immobilienaargau@ag.ch,  URL www.ag.ch/immobilienaargau

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Polizeigebäude, Trakt C, Aarau, Telli

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

- Apparate für Produktionsanlage, Labor
- Einrichtungen für Produktionsanlage, Labor
- Installationen für Produktionsanlage, Labor

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

430-200155

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 350 - Uebergangsposition
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   18.03.2024

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 27.04.2024 15:00
Neu: 17.05.2024

Datum der Offertöffnung

Bisher: 03.05.2024 15:00
Neu: 21.05.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.