Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 27.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 35 00,
E-Mail:
immobilienaargau@ag.ch,
URL
www.ag.ch/immobilienaargau
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Polizeigebäude, Trakt C, Aarau, Telli
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Apparate für Produktionsanlage, Labor
- Einrichtungen für Produktionsanlage, Labor - Installationen für Produktionsanlage, Labor
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 430-200155
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 350 - Uebergangsposition |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
18.03.2024
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 27.04.2024 15:00 Neu: 17.05.2024
Datum der OffertöffnungBisher: 03.05.2024 15:00 Neu: 21.05.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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