Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich, Baubereich C,
zu Hdn. von
Walter Kirchhofer, Stampfenbachstrasse 110,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 30 05,
E-Mail:
walter.kirchhofer@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BBW - Erneuerung UKV-LEUnet - Teil 2
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erneuerung der LWL- und UKV-Installationen sowie IT-Racks in der Berufsbildungsschule Winterthur, Zürcherstrasse 28, Pio-nierstrasse 28 und Wartstrasse 71. Installation von Kabeltrassen, Kabelkanälen und sowie Starkstromsteckdosen Achtung, Arbeiten müssen überwiegend in den Schulferien und teilweise auch in den Randzeiten stattfinden
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45311000 - Installation von Elektroanlagen, | | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten, | | 45317000 - Sonstige Elektroinstallationsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 236 - Schwachstrominstallationen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Elektro Sprenger AG, Hinterdorfstrasse 11,
8702
Zollikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 246'251.35 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.01.2024
Meldungsnummer
1390019
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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