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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1408203
27.03.2024|Projekt-ID 271112|Meldungsnummer 1408203|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: EKT AG
Beschaffungsstelle/Organisator: EKT AG,  zu Hdn. von Klaus Karrer, Bahnhofstrasse 37,  9320  Arbon,  Schweiz,  Telefon:  071 440 63 34,  E-Mail:  klaus.karrer@ekt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau EKT Werkhof Sulgen, BKP 215.5 Äussere Verkleidungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Dämmungen, Äussere Verkleidungen, Fensterzargen aus Leichtmetall

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2155 - Aeussere Bekleidungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 112 - Prüfungen,
343 - Hinterlüftete Fassadenbekleidungen,
352 - Spenglerarbeiten: Deckungen und Bekleidungen aus Dünnblech

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Wanzenried Fassaden AG, Schlosshaldenstrasse 10,  8570  Weinfelden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 560'197.70 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegte Vergabekriterien, das wirtschaftlich
günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1384381

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse
16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss
einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.