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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1408211
28.03.2024|Projekt-ID 276167|Meldungsnummer 1408211|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 28.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich
Finanzdirektion
Amt für Informatik, Waltersbachstrasse 5,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 258 78 16,  E-Mail:  vergabeverfahren-kdmz@zh.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

User Adoption Tool (UAT)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel der Ausschreibung ist die Wahl eines Lieferanten, der eine Standard-Softwarelösung eines UAT Tools für die Auftraggebende bereitstellt und die Projekt- und Betriebsleistungen erbringt.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   07.03.2024

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   Beilage I - Angebotsformular_UAT
Muss es heissen :   Die Muss-Kriterien im ZK01 - Anforderungsabdeckung wurden angepasst. Bitte verwenden Sie für die Eingabe des Angebotes die Beilage I - Angebotsformular_UAT_V2.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.