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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1408503
28.03.2024|Projekt-ID 274617|Meldungsnummer 1408503|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,  zu Hdn. von Departement Immobilien & Betrieb, Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,  9007  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 71 494 22 16,  E-Mail:  ausschreibungen.bau@kssg.ch,  URL www.sag-kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umnutzung Haus 04 - SKP 230 Elektroanlagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Umnutzung Haus 04 auf diversen Etagen:
Demontagen, Ergänzungen und Neuinstallation von Stark- und Schwachstromanlagen und Installationen
Demontagen, Ergänzungen und Neuinstallation von Kabeltragsystemen (Decken- und Wandsysteme)
Demontagen, Ergänzungen und Anpassung von Schaltgerätekombinationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Förrlibuckstrasse 150,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 394'891.55 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1396703

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.