Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,
zu Hdn. von
Departement Immobilien & Betrieb, Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,
9007
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 494 22 16,
E-Mail:
ausschreibungen.bau@kssg.ch,
URL
www.sag-kssg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umnutzung Haus 04 - SKP 230 Elektroanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umnutzung Haus 04 auf diversen Etagen:
Demontagen, Ergänzungen und Neuinstallation von Stark- und Schwachstromanlagen und Installationen Demontagen, Ergänzungen und Neuinstallation von Kabeltragsystemen (Decken- und Wandsysteme) Demontagen, Ergänzungen und Anpassung von Schaltgerätekombinationen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Förrlibuckstrasse 150,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 394'891.55 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.02.2024
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1396703
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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