Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Neubau KIFF Kultur in der Futterfabrik
Tellistrasse 118, 5000 Aarau
Beschaffungsstelle/Organisator: KIFF Kultur in der Futterfabrik Tellistrasse 118, 5000 Aarau,
zu Hdn. von
Manuel Egger, Tellistrasse 118,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41 62 824 06 50,
E-Mail:
info@kiff.ch,
URL
www.kiff.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Auftrag 23000 Elektroanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Elektroanlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 231 - Starkstromanlagen,
| | 232 - Starkstrominstallationen,
| | 233 - Leuchten und Lampen,
| | 235 - Schwachstromanlagen,
| | 236 - Schwachstrominstallationen,
| | 237 - Gebäudeautomations-Installationen,
| | 238 - Provisorische Installationen,
| | 239 - Uebriges |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Industriestrasse 163,
8957
SPREITENBACH,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'651'302.60 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.11.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1376481
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zu-stellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Be-schwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begrün-dung enthalten: a)Anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht enspricht, wird nicht eingetreten.
4Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unter-liegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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