Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,
zu Hdn. von
Beat Steiner, Werdmühleplatz 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 22 51,
E-Mail:
beat.steiner@zuerich.ch,
URL
www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Furttalstrasse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Strassen-, Kanal- und Werkleitungsbau
Bausumme: 3,038 Mio Franken
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Tibau AG, Allmendstrasse 5,
8105
Regensdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'834'200.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Auswertung der Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien ergibt, dass das Angebot der Zuschlagsempfängerin die höchste Punktzahl erreicht. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugte durch den
günstigsten Preis. Bei der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien erlangten alle eingegangenen Angebote keine für die Erstplatzierung ausschlaggebenden Unterschiede. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist somit in seiner Gesamtheit das vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.12.2023
Meldungsnummer
1377593
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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