Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK,
zu Hdn. von
Manuela Wölfli, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
manuela.woelfli@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Bremsrechner Flotte Re460, IC2000 Bt & IC Bt
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatz des bestehenden Bremsrechners sowie der dazugehörigen Software und Tools für die Fahrzeuge Re460, IC2000 Bt und IC Bt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der SBB AG zur Erbringung sämtlicher Leistungen, welche für die Lieferung eines vollumfänglich funktions- und leistungsfähigen Bremsrechners erforderlich sind.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34632000 - Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Mobility AG, Hammerweg 1,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 12'221'948.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Preis inkl. Optionen und MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei den Kriterien der Rubrik "Qualität" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1312347
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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