Abbruch- Publikationsdatum Simap: 08.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BAKOM
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen,
zu Hdn. von
Projekt: Breitbandiges Aufzeichnungsystem, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Breitbandiges Aufzeichnungssystem
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Auf dem Gebiet der Schweiz war in den letzten Jahren eine starke Zunahme von digitalen Signalen mit sehr hoher Bitrate und erheblicher Steigerung der genutzten Bandbreite zu beobachten. Das zugewiesene Frequenzspektrum unterhalb von 6 GHz ist nahezu voll ausgenutzt. Ausserdem arbeiten neue Technologien mit höheren Frequenzen. Um die möglichen Störungen zu messen, die durch diese Art von Signalen verursacht werden, müssen Langzeitaufzeichnungen in einem breiten Frequenzbereich durchgeführt werden. Daher sucht die Sektion RA-RM ein portables breitbandiges Aufzeichnungssystem mit entsprechender Datenverarbeitungssoftware.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38291000 - Fernmessgeräte, | | 32000000 - Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, | | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), | | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 38432000 - Analysegeräte, | | 32331500 - Aufzeichnungsgeräte, | | 31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
23.08.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1350577
3. Begründung- b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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