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04.04.2024|Projekt-ID 278095|Meldungsnummer 1409339|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Ralf Graber, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 327 45 26,  E-Mail:  ralf.graber@bls.ch,  URL www.bls.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

BLS AG,  zu Hdn. von Ralf Graber, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 327 45 26,  E-Mail:  ralf.graber@bls.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.05.2024
Bemerkungen: Fragen sind ausschliesslich über das SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend bis zum 17.05.2024 über das SIMAP-Forum beantwortet. Die Anbieter werden jeweils mittels Benachrichtigungsfunktion des SIMAP-Forums über die Beantwortung informiert. Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen, werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 31.05.2024 Uhrzeit: 16:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.06.2024, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt gemäss den Regeln nach Art. 37 BöB.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Bobinenbock Intervention & schwenkbar

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MBS-0509-002

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Für die Bereiche Automation und Intervention Bahnstrom der BLS Netz AG sollen zwei verschiedene Bobinenbocktypen beschafft werden. Mit diesen beiden Typen ist es möglich, verschiedene Bobinen mit Kabel, Drähte oder Seile zu verladen, zu transportieren und kontrolliert abzulegen. Auf einen Bobinenwechsel während der Arbeitsschicht kann somit verzichtet werden. Dies wiederum erhöht die Produktivität und Arbeitssicherheit.

Beschafft werden zwei Typen:
•Bobinenbock Intervention (Bezeichnung = BBI): 12 Stk.
(Dokument 3.2, Baubeschreibung, MI 24499)
•Bobinenbock schwenkbar (Bezeichnung = BBS): 6 Stk.
(Dokument 3.1, Baubeschreibung, MI 24498)

Der BBI soll als Arbeitsset auf ein bestehendes Modul ausgeführt werden.
Der BBS soll als eigenständiges Modul gebaut werden.

2.7 Ort der Lieferung

CH-3714 Frutigen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.09.2024, Ende: 28.02.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: zwei weitere Bobinenböcke schwenkbar (BBS)

2.10 Zuschlagskriterien

Angebotspreis  Gewichtung 45% 
Technische Anforderungskataloge  Gewichtung 40% 
Akzeptanz Vertrag  Gewichtung 15% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 02.09.2024 und Ende 27.02.2026

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen

3.5 Bietergemeinschaft

werden nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

werden zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1.1 Umsatz: Das Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 25% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 2 Jahre.
Angabe ohne Subunternehmer.

EK 1.2 Bonität: Nachweis der Bonität der Anbieter und beigezogenen Subunternehmer. Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.

EK 1.3 Handels- und Betreibungsauszug: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 1.4 Hinreichende Betriebshaftpflichversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe
von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.

EK 1.5 Bankgarantie: Der Anbieter ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz abzuschliessen.

EK 2.1 Kapazität: Die Anbieterin hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.

EK 2.2 Unternehmerangaben: Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.3 Sprache: Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

2.4 EK Projektorganisation: Projektbezogenes Organigramm und Nennung des Projektteams, dessen Mitglieder und Stellvertreter, deren Funktion sowie Darstellung der Schnittstellen zum Auftraggeber.

EK 2.5 Rechnungstellung: Der Anbieter erklärt sich bereit, alle Rechnungen in Zusammenhang mit vorliegender Ausschreibung elektronisch per pdf einzureichen. Die hierfür notwendigen Angaben sind im Dokument 4.6 Leitfaden Rechnungsstellung Lieferanten aufgeführt.

EK 3.1 Referenzen: Anhand von min. 3 Referenzen im Bau von Systemen zur Verlegung von Kabeln, Drähten und Seilen im Eisenbahnbereich ist aufzuzeigen (nicht älter als 10 Jahre), dass er alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Im Folgenden werden die Inhalte zu den zu erbringenden Referenzen im Detail aufgeführt:
•Projektstart
•Projektinhalt
•Projektgrösse (Finanziell)
•Projektdauer

EK 3.2 Sicherstellung Betrieb: Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.

EK 3.3 Ansprechpersonen: Der Anbieter stellt der BLS einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung steht.

ZPV 1.1 Teilnahme an der obligatorischen Begehung: Die federführende Firma (Vertragspartner / ARGE) muss an der obligatorischen Begehung vom 03.05. oder 06.05.2024 teilgenommen haben.

ZPV 1.2 Allg. technische Anforderungen: Gemäss Projekt zu spezifizieren / aufzuführen und mit dem technischer Anforderungskatalog (MI 24497 und MI 24496) abzustimmen.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 06.05.2024
Kosten :   CHF 3'000.00
Zahlungsbedingungen: Die technischen Ausschreibungsunterlagen können schriftlich mit dem Vermerk „IUF – Bobinen-bock BBI & BBS“ ab Donnerstag, 04.04.2024 bis spätestens am Freitag, 06.05.2024 gegen Vor-weisung einer Zahlungsbestätigung von CHF 3'000.- beim strategischen Einkauf via E-Mail: ralf.graber@bls.ch angefordert werden. Die Gebühr wird nach der Einreichung eines Angebots, welches die Eignungskriterien erfüllt, zurückerstattet. Bankverbindung zur Einzahlung des obengenannten Betrages für den Bezug der Ausschreibungs-unterlagen: IBAN: CH47 0483 5148 7685 1100 0 Credit Suisse Lautend auf: BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern Vermerk: „IUF – Bobinenbock BBI & BBS, 220009 Depot öffentl. BW, Ralf Graber“ Die technischen Unterlagen werden den Interessenten nur gegen Eingang des Zahlungsnachweises zugestellt.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2024

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.04.2024  bis  06.05.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Die BLS Netz AG akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in der Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS Netz AG

4.3 Begehungen

Es findet eine Begehung vor Ort statt. Das Dokument 4.7 "Anmeldung zur Begehung" muss von der Anbieterin ausgefüllt und retourniert werden. Die Begehung ist obligatorisch

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zu-ständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieterinnen können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.