Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Rapperswil-Jona
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Rapperswil-Jona Hochbauamt, St. Gallerstrasse 40 - Postfach 2160,
8645
Jona,
Schweiz,
Telefon:
055 225 70 20,
E-Mail:
martin.stollberg@rj.sg.ch,
URL
www.rapperswil-jona.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 358.1 Gastrobereich Back Of House, CNS Grosskücheneinrichtung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
EG: Back of House, CNS Grosskücheneinrichtung ca. 250m2 mit Geschirrlager, Kalte Küche, Trockenlager, Rüsterei, Anlieferung, Produktion, Geschirrwagen, Rollmaterial, Kommissionierung, Wagenpark, Abwaschen.
EG/OG1/OG2/DG: 4x Stationsküchen aus CNS, ca.10m2. UG: Möblierung für div. Lagerräume.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45215213 - Bau von Pflegeheimen |
Baukostenplannummer (BKP): | 358 - Kücheneinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Chromag AG, Sennweidstrasse 41,
6312
Steinhausen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 845'417.67 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erhielt das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot. Bei der Publikation des Zuschlags vom 19.03.2024 wurde aufgrund eines technischen Fehlers keine Rechtsmittelbelehrung publiziert. Zugunsten der Submittenten wird hiermit der Zuschlag nochmals neu publiziert. Diese 2. Veröffentlichung des Zuschlags ersetzt die Publikation vom 19.03.2024 vollständig. Die Rechtsmittelbelehrung mit neuer Beschwerdefrist finden Sie unter Ziff. 4.5.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1369685
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag / Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Dieser Zuschlag oder die Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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