Wettbewerb- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
GR
08.04.2024 Publikationsdatum Simap: 08.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Auftraggeberin ist die Gemeinde Pontresina, vertreten durch den Gemeindevorstand.
Beschaffungsstelle/Organisator: Stauffer & Studach AG,
zu Hdn. von
Beat Aliesch, Alexanderstrasse 38,
7000
Chur,
Schweiz,
Telefon:
081 258 34 44,
E-Mail:
sekretariat@stauffer-studach.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Stauffer & Studach Raumentwicklung,
zu Hdn. von
«Projektwettbewerb Cuntschett», Alexanderstrasse 38,
7000
Chur,
Schweiz
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- Bemerkungen: Keine Fragerunde für Präqualifikation
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 24.05.2024
Uhrzeit: 17:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Bei einer persönlichen Abgabe gilt das Abgabedatum, bei der Einreichung per Post ist das Datum des offiziellen Poststempels der schweizerischen Post massgebend (keine privaten Frankiermaschinen) oder einer gleichwertigen Versandart einer staatlich anerkannten ausländischen Poststelle. Das Aufgabedatum muss ersichtlich sein (Lesbarkeit Poststempel bzw. Auftragsbeleg). Hierfür sind die Bewerber verantwortlich. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt. |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Andere
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Projektwettbewerb Cuntschett - Neue Sport-/Freizeitanlage mit unterirdischer Parkierungsanlage, Pontresina
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, | | 71420000 - Landschaftsgestaltung |
2.5 Projektbeschrieb- Die Aufgabe umfasst die Ausarbeitung eines Projektvorschlags für:
(1) Eine neue unterirdische Parkierungsanlage mit Räumlichkeiten für die Loipenfahrzeuge und Langlaufinfrastruktur. (2) Die neue Sport- und Freizeitanlage Cuntschett mit Infrastrukturbauten und deren gestalterische Integration in die Landschaft. (3) Die Anpassungen der Strasseninfrastruktur, soweit dies erforderlich ist.
2.6 Realisierungsort- Pontresina
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Beginn 01.04.2026
- Bemerkungen: Geplanter Baubeginn ist Frühjahr 2026. Es ist vorgesehen, die Parkierungsanlage und die weiteren Tiefbauten während einer Bausaison zu realisieren. Es ist davon auszugehen, dass nach der ersten Bausaison nicht alle Arbeiten fertig sind und dass die Endgestaltung in einer zweiten Bausaison erfolgt. Nach der ersten Bausaison muss die Parkierungsanlage soweit erstellt sein, dass der Winterbetrieb Mitte November wieder aufgenommen werden kann.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Teilnahmeberechtigt sind Fachleute aus den Fachbereichen Architektur, Bauingenieurwesen und Landschaftsarchitektur mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz und in Ländern, die das GATT/WTO-Übereinkommen unterzeichnet haben. Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen ist das Einreichungsdatum Phase 1 (Präqualifikation).
3.5 Projektgemeinschaften- Jedes Bewerberteam muss die Fachbereiche Architektur, Bauingenieurwesen und Landschaftsarchitektur abdecken. Das Bewerberteam kann sich als Team oder als Arbeitsgemeinschaft bewerben. Die Organisation und die Verantwortung tragen die Bewerberteams selbständig. Aufgrund der Aufgabenstellung wird erwartet, dass auch der Bereich Verkehr der Aufgabe entsprechend ausreichend kompetent abgedeckt ist.
3.6 Subunternehmer- Weitere mit Status Fachplaner beigezogene Spezialisten sind im Formular Beilage [B-1] (Bewerbungsformular Präqualifikation) aufzuführen. Beigezogene Fachplaner können bei mehreren Projektvorschlägen mitwirken. Es ist in diesem Fall Sache der Bewerber, die Anonymität innerhalb des Planungsteams sicherzustellen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 8
- Bemerkungen: Von den bewerbenden Teams werden ca. acht für die Phase 2 selektioniert.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 07.06.2024
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 24.05.2024
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.15 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 08.04.2024
bis
24.05.2024 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Sachpreisgericht:
Nora Saratz Cazin, Gemeindepräsidentin (Vorsitz) Peter Käch, Mitglied Gemeindevorstand Joel Schäfli, Mitglied Gemeindevorstand
Fachpreisgericht: Patrick Gartmann, dipl. Bauing. FH/SIA/BSA, dipl. Arch. FH Monika Schenk, Landschaftsarch. MLA/BSLA, dipl. Geol. ETH Andreas Hagmann, dipl. Arch. ETH/SIA/BSA Alexandra Wicki, Siedlungsplanerin HTL/FSU, Arch. NDS ETH
beratend: Adriano Levy; Leiter Bauamt Pontresina (Ersatz Fachpreisgericht) Jeannette Guadagnini; Gemeindeschreiberin (Ersatz Sachpreisgericht) Ursin Maissen, Geschäftsführer Pontresina Tourismus René Dobler, CEO Schweiz. Stiftung f. Sozialtourismus SSST
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Experten in beratender Funktion beizuziehen. Sie behält sich weiter vor, Personen aus dem Betrieb oder von Kommissionen des Betriebs in einem Beobachterstatus teilnehmen zu lassen.
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Nein
Bemerkung: Das Preisgericht macht zuhanden der Auftraggeberin eine Empfehlung.
4.3 Gesamtpreissumme- Die Aufwendungen für die Phase 1 (Präqualifikation) werden nicht entschädigt. Für die Phase 2 stehen für Entschädigungen der Teilnehmenden und für Preise gesamthaft CHF 120‘000.- (exkl. MwSt.) zur Verfügung, Die Gesamtsumme wird ausgerichtet.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Ja
Betrag: 8'000.00
4.5 Anonymität- Die Phase 2 wird anonym durchgeführt.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge- Die Beauftragung der einzelnen Fachbereiche nach Ordnung SIA 102, Ordnung SIA 103 bzw. Ordnung SIA 105 ist nachfolgend festgelegt.
Leistungsumfang Architektur Die Verfasser werden mit der Bearbeitung für folgende Teilleistungen (Phasen) nach Ordnung SIA 102 (Ausgabe 2014/2020) beauftragt: - 58.5 – 64.5% (Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Ausschreibungspläne, Ausführungspläne und gestalterische Leitung)
Leistungsumfang Bauingenieurwesen Die Verfasser werden mit der Bearbeitung für folgende Teilleistungen (Phasen) nach Ordnung SIA 103 (Ausgabe 2014/2020) beauftragt: - 100% (Vorprojekt, Bauprojekt / Auflageprojekt, Submission, Ausführungsprojekt mit Zuschlag Anteil Tragkonstruktion, Baukontrolle, Inbetriebnahme).
Leistungsumfang Landschaftsarchitektur Die Verfasser werden mit der Bearbeitung für folgende Teilleistungen (Phasen) nach Ordnung SIA 105 (Ausgabe 2014/2020) beauftragt: - 69% (Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Ausschreibungspläne, Ausführungspläne und gestalterische Leitung).
Honorar Die Auftraggeberin beabsichtigt auf folgender Verhandlungsbasis einen Vertrag abzuschliessen (Beauftragung der Dienstleistungen des Vergabegegenstands): - Mittlerer Stundensatz h: CHF 140.- - Teamfaktor i: 1.0 - Anpassungsfaktor r (über alles): 1.0 - Schwierigkeitsgrad Architektur, Baukategorie III: n: 0.9 Schwierigkeitsgrad Ingenieur, Baukategorie III: n: 0.9 Schwierigkeitsgrad Freiraumkategorie III: n = 1.0
Die Beauftragung mit weiteren Teilleistungen ist möglich. Für die einzelnen Phasen wird phasenweise eine teilglobale Honorierung festgelegt. Die Auftraggeberin behält sich vor, soweit dies sachlich begründet ist, einzelne Leistungen nur teilweise durch die Projektverfassenden ausführen zu lassen oder gänzlich zu streichen. Die entsprechende Bau- und Honorarsumme wird dadurch reduziert oder entfällt. Es besteht dann kein Anspruch auf einen allfällig entgangenen Gewinn.
Aus finanzrechtlichen Gründen kann eine zusätzliche Entschädigung der Projektverfassenden des Siegerprojekts gemäss Art. 17.1, Art. 27.1, Art. 27.2 und Art. 27.3 der Ordnung SIA 142 (2009) nicht ausgerichtet werden. Die genannten Artikel werden wegbedungen.
4.10 Sonstige Angaben- Auskunftstelle:
(allgemeine Auskünfte zu simap unter www.simap.ch in der Rubrik "Support")
4.11 Offizielles Publikationsorgan- - Amtsblatt Kanton Graubünden (Publikationsorgan nach Art. 48 IVöB)
https://www.kantonsamtsblatt.gr.ch/publikationen/ - www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
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