Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
"NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser", Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.05.2024
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 22.05.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.05.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.06.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.06.2024, Ort:
Bellinzona, Bemerkungen:
Das Datum der Angebotsöffnung ist provisorisch. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser – Realisierung, Inbetriebnahme
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MP-070091
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Auftragnehmer hat mit dem Mandat des Bauherrenvermessers die Aufgaben eines unabhängigen Spezialisten inne. Neben der hauptsächlichen Tätigkeit als Vermesser zählen dazu ausserdem Kontroll- und Beratungstätigkeiten.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schweiz CH – 7430 Thusis/GR – N13 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 17.07.2024, Ende: 31.12.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für das Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 Qualität des Anbieters
Gewichtung 20%
ZK2 Qualität des Angebots
Gewichtung 30% ZK3 Preis
Gewichtung 50% Erläuterungen:
Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben».
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 17.07.2024 und Ende 31.12.2030
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Rechnungseingang bei ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten: EK1: Firmenreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53 EK2: Projektleiterreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53 EK3: Verfügbarkeit der Schlüsselperson für die nächsten 24 Monate EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Einsatz von Subunternehmern EK5: Qualitätsmanagementsystem.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ 1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen); c) Referenzarbeit vollendet; d) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden; e) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen").
ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
PROJEKTLEITER. Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Diplomierter Ingenieur ETH, FH oder gleichwertig mit einer Referenz als PL, stv. PL oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt: a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn; b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen); Wenn der Auftrag nicht alle verlangte Phasen hat, können die fehlenden Phasen mit der Vorlage eines zweiten Referenzobjektes erfüllt werden; c) die verlangte Funktion muss von der Phase 52 bis zur Phase (SIA Phase) 53 ganz abgewickelt sein. Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden; d) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF; Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen.
ZU EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT -Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson: --Mindestverfügbarkeit des PL 15 % jeweils im Jahr 2024 und Jahr 2025 nach Vertragsbeginn.
ZU EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen; - Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2022 und 2023 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
ZU EK5: QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 oder Beschreibung eines eigenen Systems.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: --Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, --Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, --Bestätigung UVG-Versicherer, --Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer, --Versicherungsnachweise, allesamt nicht älter als 3 Monate.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 10.06.2024
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 16.04.2024
bis
10.06.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es ist keine Begehung vorgesehen. Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen eigenverantwortlich eine örtliche Begehung durchzuführen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Amberg Engineering AG hat die Submissionsunterlagen erarbeitet. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Eingabefrist der vorgenannten Firma deren Mutter-, Tochter- und Schwesterfirmen, sowie von Bietergemeinschaften an der diese Firma/en beteiligt ist/sind, ENDET am 03.06.2024. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahme sind die vorgenannten Firmen zum Verfahren zugelassen (Art. 14 BÖB).
4.6 Sonstige Angaben- 1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1 (20%): Qualität des Anbieters ZK1.1 Organigramm und Organisation (10%); ZK1.2 Lebenslauf und Referenz des Projektleiters (es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim EK2) (10%).
ZK2 (30%):Qualität des Angebots Aufgabenanalyse, Vorgehensvorschlag (15%); Risikoanalyse (5%); QM-Konzept (5%); Nachhaltigkeitsanalyse (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) (5%).
ZK3 (50%): Preis.
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe 1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut 5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 5. Ausschluss: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen. 6.Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen. 8.Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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