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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1409631
10.04.2024|Projekt-ID 271213|Meldungsnummer 1409631|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Industrielle Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Böckten - Neubau Mischwasserbecken Chaibacher Grabenloser Leitungsbau (Werkleitungsbau)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Mischwasserbecken Chaibacher
Grabeloser Leitungsbau (Werkleitungsbau)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE MWB Böckten c/o Albin Borer AG, Bahnhofstrasse 28,  4242  Laufen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'364'482.00 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1384735

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.04.2024

4.4 Sonstige Angaben

Das Vergabeverfahren wurde vor Inkrafttreten der IVöB 2019 gestartet und wird demnach nach altem Recht (IVöB 2000 / Stand 1. Januar 2003 / BeG BL vom 03.06.1999 / Stand 01.12.2015) zu Ende geführt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

"Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".