Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Generalsekretariat Digital Management,
zu Hdn. von
Rosmarie Moser, Kramgasse 20, Postfach,
3000
Bern 8,
Schweiz,
Telefon:
031 633 76 76,
E-Mail:
beschaffungen.dij@be.ch,
URL
www.be.ch/dij
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Weiterbetrieb und Weiterentwicklung Optimo KESB
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Weiterbetrieb (Produktionssicherung, korrektive Pflege , adaptive Pflege, Supportanfragen) und zwingend erforderliche Weiterentwicklung.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bedag Solutions AG, Engehaldenstrasse 12, Postfach,,
3001
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 374'158.00 mit MWSt.2.6%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Anwendung Optimo KESB wurde durch die Bedag Solutions AG im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) realisiert und per 01.01.2023 produktiv gesetzt. Sie bildet die Finanzprozesse der KESB ab und stellt eine Schnittstelle zu SAP zur Verfügung. Der bestehende Vertrag mit der Bedag Solutions AG läuft per 31. Mai 2024 aus.
Ende 2019 wurde unter der Leitung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) in Zusammenarbeit mit der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) das Projekt «Neues Fallführungssystem für die Sozialhilfe im Kanton Bern» (NFFS) initialisiert. Ziel ist es, in der Sozialhilfe kantonsweit ein einheitliches Fallführungssystem einzuführen. Dies ermöglicht einerseits eine kantonsweit einheitliche Datenlage über die soziale Hilfe. Andererseits können die Gemeinden und Sozialdienste mit einer einheitlichen Lösung in verschiedener Hinsicht entlastet werden. Ein wichtiger und zentraler Aspekt der Digitalisierung.
Da die KESB der DIJ eng mit den Sozialdiensten des Kantons Bern zusammenarbeitet, wurde entschieden, die Anwendung Optimo KESB durch das NFFS abzulösen. Die Ablösung des bestehenden Optimo KESB Systems ist im Rahmen des neuen Projekts NFFS bis Ende 2026 geplant. Eine andere Übergangslösung als die Weiterführung des heute bestehenden Systems für die Periode von 01.06.2024 bis 31.12.2026 ist betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Deshalb beschafft der Kanton Bern Wartung und Support für die Jahre 2024 – 2026 zu einem Betrag von CHF 184’158.00 sowie die betrieblich notwendigen Weiterentwicklungen für das bestehende Optimo KESB System zu einem Betrag von CHF 190'000.00, damit weiterhin ein wirtschaftlicher, effizienter und effektiver Betrieb erfolgen kann. Gemäss IVöB Art. 21e können Leistungen u.a. dann ausnahmsweise freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten odersubstanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, Rechtsamt, Münstergasse 2, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene freihändige Vergabe und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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