Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I,
zu Hdn. von
Daniel von Bergen, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
daniel.vonbergen@be.ch,
URL
http://www.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten Bushaltestelle Dorf, Bönigen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Baumeisterarbeiten Sanierung Bushaltestellen sowie Deckbelagsarbeiten auf ganzem Strassenzug.
Projektlängen: Bushaltestellen ca. 126m Belagsarbeiten ca. 400m, Entwässerung ca. 110m, Betonplatte ca. 24m, Betonsockelmauer ca. 50m
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gerber + Troxler Bau AG, Postfach 92,
3806
Bönigen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 653'785.85 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.55 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.02.2024
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1396397
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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