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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1409941
05.04.2024|Projekt-ID 274503|Meldungsnummer 1409941|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I,  zu Hdn. von Daniel von Bergen, Schorenstrasse 39,  3645  Gwatt (Thun),  Schweiz,  Telefon:  031 636 44 00,  E-Mail:  daniel.vonbergen@be.ch,  URL http://www.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Baumeisterarbeiten Bushaltestelle Dorf, Bönigen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Baumeisterarbeiten Sanierung Bushaltestellen sowie Deckbelagsarbeiten auf ganzem Strassenzug.
Projektlängen: Bushaltestellen ca. 126m
Belagsarbeiten ca. 400m, Entwässerung ca. 110m, Betonplatte ca. 24m, Betonsockelmauer ca. 50m

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gerber + Troxler Bau AG, Postfach 92,  3806  Bönigen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 653'785.85 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.55 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.02.2024
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1396397

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.04.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.