Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Kanton St.Gallen, Strassenkreisinspektorat Gossau,
zu Hdn. von
Maurus Bösch, Wilerstrasse 93,
9200
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 05 88,
E-Mail:
maurus.boesch@sg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt Kanton St.Gallen,
zu Hdn. von
Kantonsingenieurbüro, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 30 34,
E-Mail:
info.budtba@sg.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 08.05.2024
- Bemerkungen: Die Antworten zu allen Fragen werden auf der Simap-Plattform im Frage-/Antwortforum bis zum 09.05.2024 aufgeschaltet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 16.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Stichwort auf Kuvert: "Wilenwies", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.05.2024, Ort:
St.Gallen, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Die eingegebenen Netto-Preise werden unter www.beschaffungswesen.sg.ch aufgeschaltet.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kantonsstrasse Nr. 54, Oberuzwil: Sanierung ÜF SBB bis Wilenwies
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- U77.5.054.683097
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Strassenlänge 1’100 m
- Belagsabbruch/Fräsen 1’160 t - Fräsfläche 4’600 m2 - Abkratzen bestehende Fundationsschicht 3’410 m2 - Werkleitungsgraben Entwässerung 320 m - UG 0/45 liefern 0 m3 - Kiesmaterial Grabenauffüllung 1'180 m3 - Spriessung 1'440 m3 - Roh- und Feinplanie 3'410 m2 - Beläge neu 1'980 t
2.7 Ort der Ausführung- Kantonsstrasse Nr. 54, Oberuzwil: ÜFF SBB bis Wilenwies
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 12.08.2024, Ende: 30.09.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 12.08.2024 und Ende 30.12.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zulässig
3.6 Subunternehmer- zulässig
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: - Angaben zum Anbieter (Rechtsform, Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft usw.) - Personalbestand bei Angebotsabgabe
Technische Leistungsfähigkeit: - Referenzobjekte aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen müssen über www.simap.ch bezogen werden.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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